Pflichten des Arbeitsgebers
Grundsätzlich gilt:
Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Dazu gehört auch die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes. Sie sollten sich daher mit Ihrem Wunsch nach einem ergonomischen Bürostuhl, wie dem Aeris Swopper oder Aeris 3Dee, an Ihren Arbeitgeber wenden. Unsere Erfahrungen dazu zeigen: Viele Arbeitgeber sind im Rahmen ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und im Zusammenhang mit einem qualifizierten gesundheitlichen Betriebsmanagement auch bereit, in die Ergonomie am Arbeitsplatz zu investieren, um die Leistungsfähigkeit und Motivation ihrer Mitarbeiter zu steigern und um den Krankenstand und die Arbeitsunfähigkeitskosten zu senken.
Bezuschussung durch Kostenträger
Ausnahmen:
Unter ganz bestimmten Voraussetzungen übernehmen oder bezuschussen in Einzelfällen folgende Träger die Kosten für die Anschaffung eines orthopädischen Stuhls (Arthrodesenstuhl) für den Arbeitsplatz:
1. Deutsche Rentenversicherung (bei Nachweis von 15 Jahren versicherungspflichtige Beschäftigung)
Die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 10, 11 SGB VI müssen vorliegen, z.B. der Nachweis von 15 Jahren Versicherungszeit. Es darf kein Ausschlussgrund nach § 12 SGB VI vorliegen, z.B. dürfen Sie kein Beamter oder Pensionär sein.
Eine der folgenden vom Arzt bescheinigten Diagnosen muss vorliegen:
- Morbus Bechterew
- Skoliose mit einem Cobb-Winkel > 40°
- Kyphoskoliose mit einem Cobb-Winkel > 40°
- Hüft- und Kniearthrodese
- Girdlestone-Hüfte
- Spondylodese.
2. Bundesagentur für Arbeit (bei weniger als 15 Jahren versicherungspflichtige Beschäftigung)
3. Berufsgenossenschaften (nach Arbeits- oder Wegeunfall)
4. Integrationsamt (für Beamte und Studenten)
5. Krankenkassen
Antragstellung beim Kostenträger
Berufliche Rehabilitationsleistungen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) – wie orthopädische Bürostühle – müssen Sie beantragen. Die Formulare erhalten Sie direkt bei den Kostenträgern, also bei der Rentenversicherung, Arbeitsagenturen, Versicherungsämtern etc. Sie können den Antrag bei jedem dieser Kostenträger einreichen. Dort wird er geprüft und an die zuständige Stelle weiter geleitet. Alle genannten Kostenträger haben auch entsprechende Beratungsstellen. Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Antrag:
- Antragsformular des Kostenträgers (z.B. hier das Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung)
- Ärztliches Attest eines Facharztes oder der Entlassungsbericht der Rehaklinik. Aus dem Attest sollte hervorgehen, dass Sie Ihren Beruf nur unter Verwendung eines entsprechenden Arbeitshilfsmittels ausüben können: Um einen Aeris Swopper zu erhalten, sollte die Beschreibung möglichst auf einen dreidimensional beweglichen, federnden Stuhl lauten, der sich den Bewegungen des Körpers anpassen kann.
- Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
- Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers
- Wichtig! Der Antrag muss VOR dem Ankauf gestellt wird, sonst erlischt der Anspruch.
- Hilfreich ist auch den Kostenträger darüber zu informieren, dass der Aeris Swopper mit Lehne und Federbeinart Low (Swopper Work) der Europanorm und DIN EN 1335 für Büro-Arbeitsstühle entspricht und deshalb allen Anforderungen der Berufsgenossenschaft und der Deutschen Rentenversicherung gerecht wird. Zum Nachweis der Tauglichkeit können Sie Ihrem Antrag das TÜV - Zertifikat für den Aeris Swopper Work beilegen.
Vergewissern Sie sich zudem vor der Anschaffung bzw. Beantragung des Stuhls, dass Ihr Arbeitgeber dessen Einsatz erlaubt und Sie ihn an Ihrem Arbeitsplatz nutzen dürfen. Denn: Der Arbeitgeber entscheidet, welche Arbeitsmittel in seinem Betrieb verwendet werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Außerdem können Sie die Kosten eines neuen Bürostuhls auch in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Unter bestimmten Umständen wirkt sich das dann steuermindernd aus. Erfahren Sie mehr dazu >>