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Betriebsarzt

Betriebsärztliche Betreuung

Der Arbeitgeber hat eine sogenannte Fürsorgepflicht, d.h. er muss die Arbeitsplätze so gestalten, dass gesundheitliche Gefährdungen der Beschäftigten vermieden werden. Bei dieser Aufgabe wird er unterstützt von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Geregelt wird die betriebsärztliche Betreuung zum einen durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und zum anderen durch die berufsgenossenschaftliche Vorschrift Betriebsärzte (BGV A 7) sowie durch die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V2). Betriebsärzte können als Arbeitnehmer im Betrieb angestellt sein oder aber auch als freiberuflich tätige Betriebsärzte bestellt werden.

Was macht ein Betriebsarzt?

Ein Betriebsarzt soll ein Unternehmen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen arbeitsmedizinischen Fragen unterstützen. So untersucht er inwieweit Arbeitsplätze nach arbeitsmedizinischen und nach arbeitswissenschaftlichen Gesichtspunkten eingerichtet sind, führt Gefährdungsbeurteilungen durch und berät Unternehmen bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen. Auch die Beratung des Arbeitsgebers zur Organisation der Ersten Hilfe und die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gehören zum Aufgabenbereich des Betriebsarztes.

Kann ein Betriebsarzt die Anschaffung eines ergonomischen Stuhls, wie den Aeris Swopper, im Betrieb ablehnen?

Nein. Denn über die Beschaffung der Arbeitsmittel entscheidet allein der Arbeitgeber. Bei seiner Entscheidung stimmt er sich zwar mit allen für die Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlichen Gremien, wie z.B. dem Personalleiter, dem Sicherheitsingenieur, dem Gesundheitsmanager und eben auch mit dem Betriebsarzt ab. Das letzte Wort hat aber der Arbeitgeber.

In der Regel befürworten Betriebsärzte den Einsatz des Aeris Swopper, weil mehrfach wissenschaftlich belegt ist, dass er besonders viel natürliche Bewegung beim Sitzen möglich macht (mehr als doppelt so viel wie konventionelle Bürostühle). Dank seiner patentierten 3D-Technologie passt er sich dem individuellen Bewegungsmuster des Menschen an. Und das tut den meisten Menschen gut. Besonders denen, die sich auf herkömmlichen Stühlen ihren Rücken bereits kaputt gesessen haben.

In einigen wenigen Fällen wird der Einsatz des Aeris Swopper aber von Betriebsärzten nicht unterstützt. Grund hierfür ist, dass die DIN EN 1335 eine Rückenlehne empfiehlt. Einige Betriebsärzte befürchten deshalb, dass der Aeris Swopper die arbeitsschutzrechtlichen bzw. unfallversicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle.

Fakt ist aber: Die DIN 1335 stellt nur eine Mindestanforderung dar, die zum Schutz der Mitarbeiter erfüllt sein muss. Dabei ist jedoch die individuelle Situation jedes Mitarbeiters zu berücksichtigen. Einen Mitarbeiter der beim Sitzen auf einem konventionellen Bürostuhl nach DIN 1335 Rückenschmerzen bekommt, beim Sitzen auf dem Aeris Swopper sich jedoch seine gesundheitliche Situation verbessert, wird ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber und Betriebsarzt nicht zwingen auf seinem DIN – gerechten Bürostuhl zu sitzen.

Die Gesundheit und dauerhafte Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter sollte letztendlich das entscheidende Kriterium für die Auswahl/den Einsatz eines Bürostuhls sein.

Auch kann beim Aeris Swopper bei Bedarf eine Rückenlehne nachgerüstet werden. Zudem ist der Aeris Swopper TÜV- und GS-geprüft, darf an jedem Arbeitsplatz eingesetzt werden und bietet den vollen Versicherungsschutz. Sobald der Arbeitgeber also entschieden hat, dass der Aeris Swopper für den einzelnen Mitarbeiter sinnvoll ist, ist das auch bindend für die Berufsgenossenschaft und das Gewerbeaufsichtsamt. Und auch der Betriebsarzt hat die Entscheidung zu akzeptieren.

Und in der Version Aeris Swopper mit Lehne und Federbeinart Low (Swopper Work) entspricht der Aeris Swopper auch der DIN EN 1335 für Büro-Arbeitsstühle.

Einzelnachweise

Mein Rückenbuch, Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer, Verlag Zabert Sandmann, 2004

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